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04. September 2010
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04. September 2010
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Staatsanwaltschaft: Neue Ermittlungen gegen Thaksin

Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofes über sein in Thailand eingefrorenes Vermögen, sieht der vertriebene Ex-Premierminister Thaksin weiteren Strafverfahren entgegen.

Rund 46 Milliarden Baht wurden beschlagnahmt, was mit Thaksins restlichem Vermögen in Höhe von ca. 30 Milliarden Baht geschieht, scheint nach wie vor unklar.

Eine Freigabe scheint jedenfalls in weite Ferne gerückt, nachdem die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungsverfahren angekündigt hat.

Das Oberste Gericht hatte festgestellt, daß Thaksin dem Staat geschadet habe, weil Thaksin seine Firma Shin Corp. bevorzugt behandelt habe. Diese Entscheidung gibt den Weg frei für strafrechtliche Ermittlungsverfahren.

Premierminister Abhisit sagte am 28. Februar, es handele sich keinesfalls um einen Racheakt, wenn Thaksins Regierungszeit unter strafrechtlichen Gesichtspunkten überprüft werde. Die Staatsanwaltschaft und andere Behörden würden nur ihre Pflicht ausüben im Hinblick auf das nationale Interesse.

Zuständig ist zunächst die Sondereinheit der Polizei, das Department of Special Investigations. Sobald Beweise vorliegen und diese an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden, könnte eine Anklageschrift formuliert werden. bp

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